Stand April 2022
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Für die Nutzung der Gemeindehäuser und Kirche gelten folgende Grundlagen:
• Grundsätzlich gelten die Gesetze und Verordnungen des Bundes, des Landes Schleswig-Holstein sowie die Handlungsrichtlinien der Landeskirche in der jeweils aktuellen Fassung.
• Die Gruppenleitung ist für die Einhaltung der allgemeinen Hygienevorschriften (Abstandsregeln, Desinfektion/Händereinigung, Mund- und Nasenschutz) verantwortlich.
• Die Gruppenleitung achtet darauf, dass die Türgriffe, Armlehnen und Tische sowie die Sanitäranlagen desinfiziert werden, sofern diese benutzt wurden. Ebenso wird vor und nach jeder Veranstaltung 15 Minuten gelüftet.
• Die Belegung der Räume organisiert das Kirchenbüro
• Beim Betreten und auch Verlassen der Gemeindehäuser ist ein Mund- und Nasenschutz zu tragen. Medizinische Masken oder geeignete FFP-2 Masken.
• Die jeweiligen Gruppen sind selbst verantwortlich beim Auf- und Abbau der Stühle (der Raum soll so abgegeben werden, wie er vorgefunden wurde). Die Abstandsregel ist dabei unbedingt einzuhalten.
• Bei der Vergabe der Räume ist darauf zu achten, dass kirchengemeindeeigene Gruppen Vorrang haben.