Hygiene- und Belegungskonzept der Kathrinenkirche und der Ev. Gemeindehäuser in Nordhastedt und Süderholm

Stand Oktober 2022

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Für die Nutzung der Katharinenkirche und der Gemeindehäuser gelten folgende Grundlagen:

Achten Sie auf sich und auf die Menschen in Ihrer Nachbarschaft.

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Es gelten die Gesetze und Verordnungen des Bundes, des Landes Schleswig-Holstein, des Kreises Dithmarschens sowie die Handlungsrichtlinien der Landeskirche und des Kirchenkreises in der jeweils aktuellen Fassung.

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Hygienekonzept:

  1. Die Gruppenleitung ist für die Einhaltung der allgemeinen Hygienevorschriften (Abstandsregeln, Desinfektion/Händereinigung, Mund- und Nasenschutz) verantwortlich.
  2. Die Gruppenleitung sorgt dafür, dass mindestens vor und nach jeder Veranstaltung 15 Minuten gelüftet wird.
  3. Die Gruppenleitung hat darauf zu achten, dass zum Beispiel die Türgriffe, Armlehnen und Tische sowie die Sanitäranlagen desinfiziert werden, sofern diese benutzt wurden.
  4. Es besteht eine grundsätzliche Maskenpflicht während der Gottesdienste.
  5. Beim Betreten und Verlassen der Gemeindehäuser ist grundsätzlich ein geeigneter Mund- und Nasenschutz zu tragen. z.B.:  Medizinische Masken oder geeignete FFP-2 Masken.
  6. Die Abstandsregeln sind entsprechend einzuhalten.
  7. Die gottesdienstleitende Person hat das Hausrecht und kann je nach Sachlage in Ausnahmefällen auch Sonderregelungen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zu ermöglichen.

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Belegung der Gemeindehäuser:

  1. Die Belegung und Vergabe der kircheneigenen Räume organisiert und vergibt das Kirchenbüro.
  2. Dabei haben kircheneigene Gruppen und Veranstaltungen Vorrang.
  3. Die jeweiligen Gruppen sind selbst verantwortlich beim Auf- und Abbau der Stühle (der Raum soll so abgegeben werden, wie er vorgefunden wurde).
  4. Die Nutzung von technischen Einrichtungen, wie zum Beispiel der Mikrophonanlage oder des Beamer sind zuvor mit dem Kirchenbüro abzustimmen.
  5. Unter Umständen hat vor einer Inbetriebnahme eine fachkundige Einweisung zu erfolgen.
  6. Bitte beachten Sie, dass gemäß der aktuellen gesetzlichen Regelungen für die Beheizung von öffentlichen Gebäuden auch in der Kirche und in den Gemeindehäusern entsprechende Vorgaben zum Tragen kommen. Die Raumtemperaturen sollen 19 Grad Celsius nicht überschreiten.
  7. Es wurde bereits entsprechend vorgesorgt, sodass auch weiterhin die Teilnahme an Gottesdiensten und Veranstaltungen gewährleistet ist.